Was taugt die Forderung nach einer „angemessenen Honorierung ärztlicher Leistungen“? Was bedeutet eigentlich „angemessen“? Und warum sollte die Ärzteschaft nur diese eine Forderung und keine weiteren stellen?
I. Marktpreis
Der Begriff "angemessene Vergütung" ist zunächst einmal ein Terminus aus der Ökonomie.
Der hat nichts mit einem gefühlten Preis zu tun, ob sich zum Beispeil jemand mit seiner Bezahlung im Reinen fühlt, oder nicht. Hinter einem angemessenen Preis verbirgt sich auf den Arzt bezogen das Honorar, das man in einem freien Markt erzielen kann. Der Marktpreis ist immer der "richtige" Preis. Wer zu diesem Preis nicht anbieten oder nachfragen will, der lässt es bleiben. Dessen ungeachtet ist der Marktpreis der Preis, der in der Realität gezahlt wird.Denn was angemessen ist, kommt erst dann heraus, wenn sich Anbieter und Nachfrager geeinigt haben. Handschlag eben. Ein Preis einer Leistung kann hoch oder niedrig sein und trotzdem angemessen.
Aus ökonomischer Sicht lässt sich die Frage nach der „richtigen” Höhe des ärztlichen Honorars, also dem Preis für ärztliche Leistungen, einfach beantworten:
Immer dann, wenn der Preis „markträumend” ist, also Angebot gleich Nachfrage, ist der Preis angemessen.
Noch einfacher gesagt: Werden sich Käufer und Verkäufer einig und eine Ware wechselt gegen Geld den Besitzer und umgekehrt ist ein Preis angemessen. Kaufen Sie ein Auto zu 20.000 Euro - ist der Preis angemessen.
Man könnte es auch Gleichgewicht nennen. Der Preis pegelt sich auf ein Gleichgewicht (Angemessenheit) "ein".
II. Nur eine einzige Forderung notwendig!
Diese Forderung der Ärzte muss aber kurz und prägnant sein. Die Forderung nach einem angemessenen Honorar für ärztliche Leistungen erfüllt diese Kriterien. Mit angemessenem Honorar ist in der Tat alles abgegolten, sei es zusätzlicher Bürokratieaufwand oder aufgedrückte Kosten wie die Kassengebühr, fälschlicherweise Praxisgebühr, die Ärzte nicht zu vertreten haben. Der Begriff der Angemessenheit impliziert alle Faktoren wie tatsächlich steigende Kosten oder Inflation.
III. Warum nur die eine Forderung?
Wird nicht eine Forderung sondern gar ein ganzer Forderungskatalog präsentiert, sucht sich die Gegenseite genau das heraus, was ihr gefällt und sie am leichtesten – vielleicht auch nur teilweise - erfüllen kann. Die eigene Hauptforderung nach einem angemessenen Honorar geht verschütt. Der Marburger Bund wollte damals 30% mehr Gehalt. Die Gewerkschaften im Öffentlichen Dienst waren vor ein paar jahren gegen 18 Minuten Mehrarbeit pro Tag. Beide Gewerkschaften haben jeweils EINE einprägsame Forderung gestellt. Die Ärzte stellen derzeit immer noch zu umfangreiche Forderungskataloge auf, von Abbau der Bürokratie über Listenmedizin bis freie Arztwahl. Viele Einzelforderungen haben noch nicht einmal etwas mit den originären Interessen der Ärzte zu tun haben. Auch wenn es hart klingen mag: Aber so viel Einfältigkeit wird von der Gegenseite hart bestraft werden!
IV. Ist die Forderung nach einem angemessenen Honorar ablehnbar?
Die Forderung nach einem angemessenen Honorar kann von niemandem, der ernsthaft Verträge abschließen will, zurückgewiesen werden. Diese Forderung hält jeder Kritik stand, sei es in der Diskussion, in der Talkshow, in Gesprächen mit Kassen und Politik oder auch in der innerärztliche Debatte. Ein Honorar ist nur dann angemessen, wenn es alle relevanten Kosten in einer Arztpraxis inklusive kalkulatorischem Unternehmerlohn berücksichtigt.
V. Angemessenes Honorar ist das Gegenteil von der jetzigen Planwirtschaft
Angemessenes Honorar setzt einen Preisfindungsprozess am Markt voraus, also Marktwirtschaft. Marktwirtschaft wiederum hat etwas mit freiem und fairen Wettbewerb zu tun. Und über die Spielregeln des Wettbewerbs wacht das Kartellamt und es gibt auch noch ein Wettbewerbsrecht. Damit verbirgt sich hinter "angemessenem Honorar" zugleich auch die Forderung nach einer marktwirtschaftlichen Lösung und freiem und fairen Wettbewerb.
VI. Brauchen Ärzte Kassenärztliche Vereinigungen?
Um auf dem Markt die Interessen der Ärzteschaft zu vertreten, benötigt man sicherlich keine Kassenärztlichen Vereinigungen mit dem einschränkenden Status der Körperschaft Öffentlichen Rechtes. Wären die ärztlichen Berufsverbände nicht fast durchgehend synonym mit Hilflosigkeit, wären die ärztlichen Berufsverbände für die Interessenvertretung mit dem Kriterium der Homogenität geradezu prädestiniert. Um diesen Zustand zu erreichen, müssten in vielen Berufsverbänden erst einmal in großem Stil die Köpfe ausgetauscht werden und die veröffentlichten Leitbilder bzw. Zielsetzungen zur Handlungsmaxime gemacht werden.
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