... mit vom Ärzteprotest bezahltem Geld
Noch vor einem halben Jahr war das KV-System völlig isoliert, stand mit dem Rücken zur Wand. Die Hausarztverträge in Bayern und BW wurden zu einer existenziellen Bedrohung, die Pflicht zum Abschluss von Hausarztverträgen schien der Anfang vom Ende des KV-Systems zu sein.
Hätte niemand in diesen Ablauf eingegriffen, das KV-System wäre heute so gut wie erledigt. Die Ärzteschaft wäre äußerst elegant die Institution, die für ihren Untergang verantwortlich zeichnet, losgeworden. Bis die Politik festgestellt hätte, dass per SGB V §§ 73ff ein großer Teil der Ärzteschaft nicht mehr der strikten Kontrolle einer KV unterlegen hätte sondern sogar eine neue schlagkräftige und konfrontationsfähige ärztliche Interessenvertretung per Gesetz erzwungen worden war, hätte es gedauert.
Hätten die Ärzte also „einfach nichts“ getan und die Klappe gehalten, sie hätten ihre Ziele ganz entspannt erreichen können. Denn wären erst die Hausärzte mit deutlich höheren Honoraren nach Hause gegangen, dann hätten die Marktmechanismen (Ärztemangel, Abstimmung mit den Füßen, Abschluss von Selektivverträgen für Fachärzte etc.) von ganz alleine dafür gesorgt, dass auch alle anderen Ärzte deutlich verbesserte Bedingungen erhalten hätten. Es hätte sicherlich weniger als fünf Jahre gedauert, bis alle Ärzte für ihre Arbeit angemessen honoriert worden wären.
Die Ärzte haben aber nicht „einfach nichts“ getan. Wenn auch aus völlig konträren Motiven heraus, wurde der Ablauf bei den Hausarztverträgen von zwei Seiten heftig attackiert. Seitens des KV-Systems wurden die Verträge nach 73b, bei denen die KVen als Vertragspartner eigentlich ausgeschlossen waren, durch eine Kooperation mit regionalen Hausarztverbänden unterlaufen. Statt der Vollverträge wie in Bayern oder in BW wurden sogenannte „Add-on-Verträge“ geschaffen, Niedersachsen war der Vorreiter. Das Ergebnis war aus Sicht der KV(N) ein toller Erfolg: Statt im hausärztlichen Bereich alles an den HÄV zu verlieren und somit den eigenen Untergang vor Augen zu haben, hat der HÄV die KV sogar um Unterstützung bei der Vertragsgestaltung und –abwicklung gebeten. Landesverbände des HÄV, die genau die Institution, die für den eigenen wirtschaftlichen Niedergang verantwortlich ist, nicht in die Wüste schicken sondern sogar mit einem neuen Mandat ausstatten, solche Landesverbände können nur ganz andere Interessen als die Landesverbände des HÄV in Bayern und BW verfolgen. Wenn bei identischer Ausgangssituation zwei völlig konträre Strategien gewählt werden, kann eine der beiden Strategien nicht optimal sein. Wie dem auch sei, Add-on-Verträge unter Mitwirkung des HÄV wirken KV-System-stabilisierend.
Kann man den Spitzen von Landesverbänden des HÄV noch eine enge freundschaftliche Verbundenheit zur KV zubilligen, schließlich ist man seit Jahren selbst Teil dieses KV-Systems, und so noch „gute Gründe“ für ihr Vorgehen entschuldigend ins Feld führen, sieht das an der nächsten Front gegen die Hausarztverträge anders aus. Hier haben sich u. a. unzufriedene Ärzte in diversen Organisationen gesammelt und diese Organisationen haben sich als Kernziel ihres Protestes die Verhinderung der Hausarztverträge auf die Fahnen geschrieben. Ein Teil dieser Front verfolgt dabei das Ziel, das KV-System als solches zu erhalten. Dazu dürfte u. a. der Hartmannbund gehören. Er scheint sich weniger den Interessen seiner einfachen Mitglieder sondern mehr den Interessen des ärztlichen Establishments verpflichtet zu fühlen.
Ein anderer Teil der Front gegen Hausarztverträge eint das Ziel einer Systemumstellung, weg vom Sachleistungssystem und hin zu einem Kostenerstattungssystem. Warum Vertreter aus diesem Lager überhaupt gegen die Hausarztverträge sind, ist unklar und erscheint bei genauerer Betrachtung sogar völlig kontraproduktiv für die eigenen Ziele zu sein. Denn die bekämpften Hausarztverträge sind als Selektivverträge eine Alternative zum Kollektivvertragssystem. Dabei stellen die Hausarztverbände als Verhandlungspartner der Kassen bei den Selektivverträgen zugleich auch eine Alternative zur KV dar. Wer für die Kostenerstattung eintritt, der entzieht der KV ihre Existenzgrundlage. Also muss die Ärzteschaft in einem Kostenerstattungssystem andere Interessenvertreter als die KV für sich ins Rennen schicken können. Die Hausärzte werden wohl vom HÄV vertreten werden und zumindest in BW kommt niemand an MEDI vorbei.
Das KV-System wiederum ist ein Synonym für das Sachleistungssystem. Ohne Sachleistung hätte das KV-System seine Existenzberechtigung verloren. Keine Abrechnung, keine Honorarverteilung, keine Gesamtvergütung – wer bräuchte dann noch eine KV? Wenn die Kämpfer für ein Kostenerstattungssystem auch gegen die Hausarztverträge sind, dann stabilisieren sie damit unmittelbar die KV. Aber die KV ist das gelebte Sachleistungssystem, mithin also genau des Systems, das die Kritiker der Hausarztverträge eigentlich abschaffen wollen. Ob das den Gegnern der Hausärzteverträge so bewusst ist, darf bezweifelt werden. MEDI und (B)HÄV attackieren nämlich über die Hausarztverträge das gesamte KV-System und damit zugleich auch das Sachleistungssystem.
Die Befürworter eines Kostenerstattungssystems, und damit zugleich entschiedene Gegner des Sachleistungssystems, greifen mit ihrer Opposition gegen die Hausarztverträge genau die beiden Organisationen an, MEDI und HÄV, die im Kampf gegen das Sachleistungssystem schon sehr große Erfolge erzielt haben. Statt gegen die Hausarztverträge zu sein müssten die Befürworter der Kostenerstattung für die Hausarztverträge sein. Nicht gegen sondern mit MEDI und HÄV anzutreten, das würde sie ihrem originären Ziel, Substitution des Sachleistungssystems durch ein Kostenerstattungssystem, sehr viel näher bringen.
Bei den Hausarztverträgen à la Bayern oder Baden-Württemberg werden zudem einige Ärzte besser gestellt ohne dass sich andere Ärzte schlechter stellen. Abgesehen von Neid gibt es somit keine Gründe, vor allem keine rationalen, warum nicht bereits all die Ärzte, die von der Besserstellung profitieren können, auch mitmachen sollten. Mit der Teilnahme an den Hausarztverträgen ist noch ein Wechsel von der Sachleistung zur Kostenerstattung vollzogen. Aber die Stelle, die heute das „Clearing“ im Sachleistungssystem übernimmt, die KV, wird kaltgestellt und verliert damit ihre Existenzberechtigung. Zudem sind die Selektivverträge nach SGB V §§ 73ff. sowohl im Sachleistungssystem als auch in einem Kostenerstattungssystem möglich. Da stellt sich die Frage, warum sich die Befürworter der Kostenerstattung gegen Hausarztverträge stellen, wenn ihr originäres Ziel Kostenerstattung davon gar nicht betroffen ist.
In 2005 begann der Protest der ärztlichen Basis auf der Strasse. War der Protest anfangs noch eindeutig gegen das KV-System gerichtet, so hatten es die Strippenzieher aus nahezu allen ärztlichen Organisationen in einer konzertierten Aktion 2006 geschafft, die Protestbewegung erst zu übernehmen und dann in eine ihnen genehme Richtung zu führen. Das Ende ist bekannt, der Protest wurde ausgebremst und bei vielen Verbänden und am KV-System hat sich nichts geändert. Die ärztliche Basis wurde von ihren Altvorderen sauber über den Tisch gezogen.
Derzeit bilden (B)HÄV und MEDI die Vorreiter gegen das KV-System. Derzeit versucht eine informelle und in allen anderen Fragen völlig heterogene Allianz der Gegner der Selektivverträge, angefangen bei den verkrusteten Verbänden wie dem Hartmannbund über die sich deutlich veränderte Freie Ärzteschaft bis zu den kleinen Nischenorganisationen wie SIGNA oder Bündnis Direktabrechnung, dem (B)HÄV und MEDI in den Arm zu fallen.
In 2006 haben die etablierten Verbände den ärztlichen Protest der Basis kanalisiert und so dem KV-System das Überleben gesichert. In 2010 versuchen die Gegner von 2006 jetzt gemeinsam das KV-System zu retten. Es soll angeblich Leute geben, die das verstehen und sogar erklären können, warum sich die angeblichen Vertreter der Basis für das KV-System stark machen, welches sie 2005 noch mit allen Mitteln bekämpfen wollten. Bei brain2doc.de ist niemand namentlich bekannt, der das plausibel erläutern kann.
So kommt es am Ende dazu, dass die ärztliche Basis, die unter den Auswirkungen des KV-Systems leidet ohne Ende, gemeinsam mit der KV für deren Überleben eintritt. Vor einem halben Jahr hätte das KV-System nicht in kühnsten Träumen darauf gehofft, jemals aus dieser Ecke Unterstützung zu erfahren. Die KBV kann den Sekt durchaus kaltstellen, denn sie hat ihre Position deutlich verbessern können.
Solange (B)HÄV und MEDI keine gravierenden Fehler machen, wird die KBV allerdings darauf verzichten müssen, die Flaschen jemals zu öffnen, um den eigenen Nicht-Untergang zu feiern. Derzeit sieht es noch sehr gut aus, MEDI und (B)HÄV sind auf dem richtigen Weg. Aktuell mehr als 4.000 Hausärzte in BW, die an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen und mehr als eine Million Versicherte der AOK, das sieht nach einem vollen Erfolg auf der ganzen Linie für MEDI und HÄV in Baden-Württemberg aus. Sobald über die Schiedsamtentscheidungen auch die Versicherten aller anderen Kassen Zugang zur hausarztzentrierten Versorgung haben, wird eine Teilnahme für die noch nicht teilnehmenden Hausärzte immer attraktiver, wenn nicht gar überlebensnotwendig. Ließen sich die Prognosen aus Nordrhein-Westfalen auf BW übertragen, so erhielte ein Hausarzt in BW für einen Patienten in der hausarztzentrierten Versorgung ein um 80% höheres Honorar als für einen Patienten im Kollektivvertrag. Auf dieses Honorar kann ein rationaler Hausarzt gar nicht verzichten.
www.brain2doc.de am 14. Juni 2010