Sehr viele Ärzte halten ihr Honorar für zu niedrig, sie halten es für nicht gerecht. Der angestrebte Zustand muss aus ihrer Sicht so sein, dass sie mit dem Honorar leben können. Daher die Forderung nach einem gerechten Honorar. Bevor im Weiteren aufgezeigt wird, dass sich die Ärzte mit solch einer Forderung ganz enorm schaden, vorab einige grundlegende Informationen zu Honoraren bzw. Preisen von Dienstleistungen.
Preise für Dienstleistungen werden auf bestimmten Gebieten vom Gesetzgeber vorgegeben. Dazu gehören u. a. die GOÄ oder auch die Gebührenordnungen von Anwälten oder Architekten. Immer dann, wenn der Anbieter (Arzt, Anwalt, Architekt, Schornsteinfeger, ….) auf Grund seiner Markmacht in der Lage wäre, dem Nachfrager einen ungerechtfertigt hohen Preis für die Dienstleistung abverlangen zu können und es im öffentlichen Interesse liegt, greift der Gesetzgeber ein. Er erlässt eine Gebührenordnung. Staatliche Preisfestsetzungen für fast alle Produkte und Dienstleistungen im Gesundheitswesen sind übrigens auch ein Kennzeichen von Planwirtschaften.
Typisch für Marktwirtschaften mit freiem Wettbewerb sind solche Gebührenordnungen dagegen nicht. In Marktwirtschaften werden Preise für Produkte und Dienstleistungen frei „ausgehandelt“. Das Restaurant, der Lebensmittelhandel, der Autoverkäufer, der Installateur – alle haben ihre Preise öffentlich bekannt gegeben. Aus ökonomischer Sicht handelt es sich um Angebote zu bestimmten Preisen. Nimmt ein Nachfrager ein Angebot zu dem Preis an, kommt das Geschäft zustande. Ist das griechische Restaurant „viel zu teuer“ während man in der Pizzeria „günstig“ essen gehen kann, wird der Grieche auf lange Sicht entweder günstiger werden oder wegen zu geringer Nachfrage vom Markt verschwinden. Umgekehrt wird die Pizzeria auf längere Sicht ihre Preise erhöhen, weil den Kunden das Essen dort offensichtlich mehr wert ist, als derzeit auf der Preisliste steht.
Das nicht unbedingt sofort einleuchtende Ergebnis:
Auch in einer Marktwirtschaft kann ein Anbieter seine Preise nicht völlig frei gestalten. Bei „zu hohen“ Preisen wird der Preis über Angebotsausdehnung im Wettbewerb nach unten bewegt. Bei „zu niedrigen“ Preisen geht das Angebot zurück, wie bei Ärzten beispielsweise am Ärztemangel ablesbar. Auf solche Art gefundene Preise nennt man gemeinhin Marktpreise bzw. angemessene Preise. (Quelle)
Zustand heute
Im Gesundheitswesen nimmt der Gesetzgeber auf fast alle Preise Einfluss. Im stationären Bereich über die DRG, im ambulanten Bereich über die GOÄ oder ein undurchschaubares Konstrukt von EBM und Honorarverteilungsmechanismen. Immer wenn Preise von außen „gesetzt“ werden, wird eine suboptimale Menge angeboten oder nachgefragt. Sind die Preise für ärztliche Leistungen beispielsweise zu niedrig, geht das Angebot an ärztlichen Leistungen zurück (z. B. Ärztemangel auf dem Land). In einer Planwirtschaft hat der Preis keinerlei Mengensteuerungsfunktion.
Bei niedergelassenen Ärzten hat das in der Vergangenheit dazu geführt, dass ein Teil der niedergelassenen Ärzte für ihre Arbeit zu hoch und ein anderer Teil deutlich zu niedrig vergütet wird. Diejenigen Ärzte, die ein zu hohes Honorar erhalten, können mit der Situation sehr gut leben. Dazu dürften u. a. Laborärzte gehören. Dagegen klagen diejenigen Ärzte, die ein zu niedriges Honorar erhalten, wie beispielsweise Haus- oder Augenärzte. Auf Grund regionaler Besonderheiten gehen die Verzerrungen noch sehr viel weiter. So kann ein Arzt der Fachgruppe A in der Region X mit seinem Honorar sehr gut auskommen. Dagegen kommt der Arzt aus derselben Fachgruppe A mit seinem Honorar in der Region Y nicht einmal ansatzweise aus.
Dieser Zustand ist das Ergebnis von sehr vielen marktwidrigen Eingriffen in die Honorarverteilung, eben Planwirtschaft. Sehr viele Ärzte fühlen sich daher ungerecht behandelt und so kommt die Forderung nach einer gerechten Honorierung.
Angestrebter Zustand: Gerechtes Honorar
Was ist überhaupt ein „gerechtes Honorar“? Wenn auf einem Kindergeburtstag jedes Kind einen gleich großen Anteil vom Kuchen erhält, dann ist das gerecht. Zumindest entspricht das einem gängigen Verständnis von Gerechtigkeit.
Angenommen eine Mitarbeiterin mit 40 Stunden Arbeitszeit erhält als Gehalt 40 Euro und die Mitarbeiterin mit 20 Stunden entsprechend 20 Euro. Dann ist das auf jeden Fall gerecht, weil die Mitarbeiterin mit doppeltem Zeiteinsatz auch das doppelte Einkommen erzielt. In Relation zueinander erhalten die beiden Mitarbeiterinnen eine „gerechte Bezahlung“. Kein Grund zum Meckern. Wenn jemand einen Stundenlohn von 1 Euro erhält, dann ist das bei der Diskussion über Mindestlöhne oberhalb von 7 Euro unzweifelhaft nicht ausreichend. Ob der Marktpreis bei 6 oder bei 10 Euro liegt, sei dahingestellt. Aber 1 Euro ist sicherlich ein Stundenlohn, der nicht ausreichend ist.
Trotzdem ist der Stundenlohn von 1 Euro gerecht, weil jede Mitarbeiterin den gleichen (zu niedrigen) Stundenlohn erhält. Mit anderen Worten: Alleine die Tatsache, dass ein Honorar gerecht ist, reicht nicht einmal ansatzweise aus, um ein ausreichend hohes Honorar zu definieren. Daher ist auch die alleinige Forderung nach einem gerechten Honorar so ziemlich das Dümmste, was ein Ärztevertreter vorbringen kann.
Kassen und Politiker sind über Forderungen von Ärztevertretern nach gerechter Honorierung hocherfreut. Ärzte wollen ja nicht mehr Geld sondern nur eine gerechtere Verteilung des (schon vorhandenen) Geldes. „Gerechter“ verteilen, das kann man immer. Man nehme nur einen neuen HVM, es darf auch gerne ein HVV oder ein RLV sein. Wenn das nicht ausreicht, um zu einer gerechten Verteilung zu kommen, dann kann man auch noch 465 sonstige Kriterien erfinden, nach denen eine vorhandene Geldmenge gerechter verteilt wird.
Im Einzelfalle kann man sicherlich drüber streiten, ob ein Ärztevertreter mit der Forderung nach einer gerechten Honorierung einfach nur dämlich ist oder schlicht für seinen Job eine glatte Fehlbesetzung ist. Das Ergebnis seiner Aktivität schadet auf jeden Fall den Interessen der Ärzteschaft, unabhängig von der individuellen Ursache für die unsägliche Inkompetenz.
Forderung nach einer angemessenen Honorierung
Ärztliche Arbeit muss angemessen honoriert werden. Punkt. Nicht mehr und nicht weniger, einfach nur angemessene Honorierung. Aus ökonomischer Sicht ist der Marktpreis immer ein angemessener Preis. Ein Arzt kann seine Leistungen auf Dauer nicht unterhalb seiner Gestehungskosten und damit unterhalb des Marktpreises anbieten, sonst geht er pleite. Kann ein Arzt seine Leistungen zu höheren Preisen verkaufen, steigt sein Gewinn. Bei freiem Wettbewerb führt dies dazu, dass sein Gewinn zusätzliche Anbieter anlocken wird. Wenn diese Anbieter etwas unterhalb des Preises vom ersten Anbieter bleiben, machen sie immer noch Gewinn. Der erste Anbieter muss allerdings seine Preise etwas senken, weil sonst alle Nachfrager zu dem Anbieter mit den niedrigeren Preisen gehen. Damit verändert sich das allgemeine Preisniveau in Richtung Gleichgewichtspreis.
Bei höheren Preisen als dem Gleichgewichtspreis nimmt das Angebot zu, bei niedrigeren Preisen nimmt das Angebot ab. Wie hoch der Gleichgewichtspreis genau sein wird, wird sich nur auf dem Markt selbst feststellen lassen. Losgelöst davon ist der jeweils herrschende Marktpreis immer der angemessene Preis. Im Unterschied zu den heutigen Preisen im Gesundheitswesen handelt es sich hierbei nicht um staatlich festgesetzte Preise sondern um „frei am Markt ausgehandelte“ Preise. Die Forderung nach einer angemessenen Honorierung beinhaltet implizit daher immer, dass die Preise frei gegeben werden.
Natürlich wird es „auf dem Markt“ dazu kommen können, dass ein Teil der Anbieter zukünftig weniger Honorar für seine Arbeit bekommen wird als derzeit. Aus dieser Gruppe speisen sich vor allem diejenigen Ärzte, die am derzeitigen System mit staatlich festgesetzten Preisen festhalten. Viele andere Ärzte gehen jedoch davon aus, dass sie bei einer Preisfindung auf dem Markt einen Honoraranstieg bei ihren Leistungen erleben werden. Ob sich das so einstellt, wird man erst ex post feststellen können.
Eine Verteilung beschränkter Mittel über den Marktmechanismus ist aus ökonomischer Sicht einer Verteilung nach Plan immer vorzuziehen. Die Auswirkungen auf der Nachfrageseite, also Preis- und Mengenanpassungen auf Grund der geänderten Preise, dürfen nicht dazu führen, dass ein solcher Systemwechsel nicht durchgeführt wird. Denn je länger am Zustand des Marktungleichgewichts festgehalten wird, desto heftiger müssen später die Anpassungsreaktionen ausfallen. Und je heftiger die Anpassungsreaktionen, desto teurer für die Volkswirtschaft. Und desto schlechter für das Versorgungsniveau der Patienten.
www.brain2doc.de am 13.04.2010