Ist die kollektive Zulassungsrückgabe gestorben?
Gesetzgeber forciert kollektive Zulassungsrückgabe
Wenn Sie jetzt denken, die bei brain2doc.de haben wohl nicht mehr alle Tassen im Schrank, als sie diesen Beitrag erstellt haben, dürfen wir Sie beruhigen.
Nachlesen kann man es an keiner einzigen Stelle, dass der Gesetzgeber Ärzte zur kollektiven Zulassungsrückgabe aufruft. Aber wenn man die herrschende Gesetzeslage konsequent umsetzt, dann ergibt sich ein Zustand, der die Hausärzte wirtschafltich sogar besser als nach einer kollektiven Zulassungsrückgabe stellen wird. Die kollektive Zulassungsrückgabe hat sich als Idee überlebt.
Der Reihe nach, worum geht es überhaupt? Die entsprechende Gesetzeslage findet sich im SGB V § 73 b, dem Paragrafen zur hausarztzentrierten Versorgung (nachfolgend HzV genannt). Mit diesem Paragrafen verpflichtet der Gesetzgeber mehr als 50% aller Hausärzte zum Abschluss von Verträgen, die die Ärzte zu mehr Leistungen gegenüber den Standardleistungen gemäß KV-Systematik verpflichtet. Diesen Mehrleistungen steht auch ein Mehrhonorar gegenüber. Unterm Strich erhalten derzeit die Hausärzte, die an einem solchen Vertrag in BW oder Bayern teilnehmen, pro Patient ca. 80€ pro Patient und Quartal. Gemessen an den bisherigen ca. 40€ pro Patient und Quartal, stellt dies eine deutliche Erhöhung des Honorars dar.
Zum Vergleich die Situation nach einer kollektiven Zulassungsrückgabe. Der Patient wird tendenziell höherwertig behandelt, das entspricht ungefähr den zusätzlichen Anforderungen aus den 73b-Verträgen, und der Arzt erhält ein höheres Honorar. Bessere Arbeit bei höherem Honorar, da sind sich HzV und kollektive Zulassungsrückgabe in ihrer ökonomischen Wirkung zunächst einmal ziemlich ähnlich.
Allerdings hat ein Arzt bei einer kollektiven Zulassungsrückgabe das Recht, jeden Kassenpatienten egal welcher Kasse zu behandeln. Natürlich immer unter der Voraussetzung, die kollektive Zulassungsrückgabe war erfolgreich und der § 95 b SGB V greift, weil die Kassen die Versorgung der Patienten ohne die Zulassungsrückgeber nicht hinbekommen.
Dem gegenüber kann ein an der HzV teilnehmender Arzt nur für die Patienten, die bei der HzV teilnehmen UND deren Kassen überhaupt einen HzV-Vertrag abgeschlossen haben, höhere Erlöse erzielen.
Ist die kollektive Zulassungsrückgabe aus ökonomischen Aspekten damit nicht doch einem HzV-Vertrag vorzuziehen?
Nein, denn der Gesetzgeber hat den Ärzten per Gesetz nicht nur die Möglichkeit geschaffen sondern die Hausärzte sogar gesetzlich verpflichtet, mit allen Kassen solche Verträge abzuschließen. Damit gelten diese Honorarbedingungen, immer in Abhängigkeit vom Vorliegen entsprechender Verträge, die derzeit fast ausschließlich bei Schiedsämtern zur Entscheidung vorliegen, für alle Patienten. Somit ist bei Hausärzten der Geltungsbereich für HzV-Verträge und nach einer kollektiven Zulassungsrückgabe gleich. Es können alle Patienten behandelt werden.
Kann ein Hausarzt mit dem 1,0-fachen Satz der GOÄ pro Patient nicht höhere Honorare erwirtschaften als in der HzV?
Das ist nicht die Frage. Die Frage ist, ob die Hausärzte über die HzV-Verträge ein Honorar vereinbaren können, welches angemessen ist. Ist das Honorar angemessen, dann ist es müßig zu erörtern, ob ein Hausarzt mit GOÄ 1,0 bei der kollektiven Zulassungsrückgabe mehr oder weniger Honorar erzielen könnte. Nach einer Übergangsphase, in der GOÄ 1,0 auf jeden Fall gelten würde, würde es per se zwischen den Hausärzten und den Kassen zu Verhandlungen über die Honorare kommen. Das Ergebnis dürfte sich nicht von dem Ergebnis unterscheiden, welches die beiden Parteien im Rahmen der HzV ausgehandelt haben.
Haben die Ärzte bei einer sehr gut geplanten und durchgeführten kollektiven Zulassungsrückgabe nicht mehr Marktmacht als über 73b, weil sie sich selbst ihre Interessenvertreter ausgesucht haben?
Nein, ganz im Gegenteil. Über die Verträge nach 73b werden die Hausärzte sogar gezwungen, sich eine Interessenvertretung abseits der KV zu suchen. Wie die Praxis in Bayern und BW gezeigt hat, haben die Ärzte mit dem Hausärzteverband und mit MEDI entsprechende Interessenvertretungen gefunden. Während bei einer kollektiven Zulassungsrückgabe immer die Unsicherheit über dem Vorhaben schwebt, ob das denn alles so rechtlich zulässig ist und ob alle anderen auch wirklich mitmachen und ob das alles auch wie geplant funktionieren wird und was die KV dazu sagen wird, ist es bei Verträgen nach 73b ganz anders.
Die HzV ist nicht nur rechtlich zulässig, sie ist sogar vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben.
Ob alle mitmachen weiß man nicht, aber es müssen mindestens 50% mitmachen. Wie die Praxis gezeigt hat, liegt die Teilnahmequote deutlich höher, höher als bei allen (bisher nicht in die Realität umgesetzten) Versuchen zur kollektiven Zulassungsrückgabe. Die ersten Verträge werden bereits gelebt, es funktioniert also. Die Frage, was die KV dazu meint, könnte man volkstümlich mit „die schreien: Scheiße!” umschreiben. Die KV kann diese Verträge nicht ver- aber behindern. Letzteres versucht sie unter Einsatz aller nur erdenklichen Mittel.
Wenn sich ein paar Ärzte dazu entschließen, ihre Zulassung zurückzugeben, dann wird daraus auf eine zu verurteilende Zusammenrottung von Ärzten geschlossen, welche der Gesetzgeber im SGB V § 95 Abs. 1 für von übel erklärt. Die vorgesehenen Sanktionen für ein solches ungesetzliches Vorgehen lauten Wiederzulassungssperre von 6 Jahren sowie Anwendung von GOÄ mit 1,0-fachen Satz.
Nimmt ein Arzt an der HzV teil, so bricht er auf keinen Fall ein Gesetz. Ganz im Gegenteil, er verhält sich völlig gesetzeskonform.
Zudem wird sein Verhalten nicht mit einer Wiederzulassungssperre sanktioniert sondern er bleibt nach wie vor im KV-System. Dass es an der Stelle keine Rolle spielt, ob ein Arzt, der nur noch Patienten in der HzV behandelt, in der KV ist oder in China der berühmte Sack Reis umfällt, sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt.
Zusammenfassende Gegenüberstellung von kollektiver Zulassungsrückgabe durch Hausärzte und Teilnahme an der HzV aus rein ökonomischer Sicht:
Der Hausarzt stellt sich bei den Hausarztzentrierten Verträgen wirtschaftlich besser als bei der kollektiven Zulassungsrückgabe und riskiert keinerlei negativen Rechtsfolgen. Zudem sind alle Vorbedingungen für die HzV erfüllt, während für eine kollektive Zulassungsrückgabe noch viele dicke Bretter zu bohren wären - bei völlig offenem Ausgang.
P. S.:
Die höheren Honorare aus der HzV wurden den Hausärzten vom Gesetzgeber quasi geschenkt. Die ersten Verträge mit deutlich höheren Honoraren sind bereits im Einsatz und die nächsten werdenmit Sicherheit folgen. Um eine kollektive Zulassungsrückgabe anzugehen, hatte das individuelle Engagement der Hausärzte nicht gereicht. Wenn die Hausärzte in Bayern oder BW den Geltungsbereich der HzV-Verträge schnell ausweiten möchten, so könn(t)en sie dies mit minimalem Aufwand unterstützen.
Es wäre völlig ausreichend, den eigenen Nutzen optimieren zu wollen. Würden sich die Hausärzte wie ein homo oeconimicus verhalten, könnten sie beispielsweise in BW alle Patienten der Kassen, die noch keinen Vertrag zur HzV vereinbart haben und dies vielleicht auch gar nicht wollen, über die Möglichkeit zum Wechsel in eine Kasse, die bereits einen HzV-Vertrag hat, aufklären.
Angenommen, die Patienten würden es überwiegend vorziehen, sich lieber von ihrem gewohnten Hausarzt in der HzV versorgen zu lassen statt sich einen neuen Hausarzt zu suchen. Wie lange würde eine Kasse, die ihrerseits ihren Nutzen optimieren möchte, einen nennenswerten Abfluss von Versicherten zu einer Kasse mit HzV-Vertrag leisten? Die äußeren Voraussetzungen für einen Kassenwechsel sind aus Sicht der Versicherten derzeit tendenziell eher sehr günstig - gleiche Beitragssätze.
Da die Kassen stärker im Wettbewerb stehen sollen, werden entsprechende Anpassungsmechanismen über den Markt erzwungen werden. In der Vergangenheit hatten Kassen mit hohen Beitragssätzen ebenfalls einen erheblichen Mitgliederschwund und Kassen mit niedrigen Beitragssätzen einen Mitgliederzuwachs zu verzeichnen. Die Versicherten verhalten sich längerfristig gesehen also rational. Der Marktmechanismus wird auch in diesem Falle für eine entsprechende Angleichung sorgen. Die Frage ist also nicht “ob” sondern nur “wie schnell” weitere Kassen Verträge zur HzV abschließen.
Aufhalten kann diese Entwicklung niemand. Der Prozess lässt sich nur verzögern, wie derzeit durch die Kassen, die das Schiedsamt in der Angelegenheit bemühen. Oder der Prozess wird beschleunigt, falls sich Ärzte und Patienten als Nutzenoptimierer verhalten. Der Prozess wird auch dann beschleunigt werden, wenn die Kassen das Fehlen eines HzV-Vertrages als echten Wettbewerbsnachteil empfinden.
Gewinnen werden am Ende Patienten und Hausärzte. Die Patienten bekommen in der HzV eine bessere Versorgung, ein Kassenwechsel steigert ihren Nutzen. Die Ärzte erhalten für einen Patienten in der HzV höhere Honorare, auch ihr Nutzen steigt bei einem Kassenwechsel der Patienten.
P.P.S.:
Sind Sie Hausarzt, aber weder in BW noch in Bayern? Tja, dann bietet es sich an, den Hausärzteverband (HÄV) in Ihrer Region anzusprechen. Wer nur die Hände in den Schoß legt, der wird nicht erwarten dürfen, dass andere für ihn die Kastanien aus dem Feuer holen. So ein kleines bisschen Unterstützung könnte Ihr HÄV schon gebrauchen. Oder sind Sie sich dafür „zu fein”?
P.P.P.S:
Sie sind Facharzt, dann haben Sie leider Pech. Oder Sie sind Facharzt in BW, dann haben Sie nicht ganz so viel Pech. Denn in BW bemüht sich MEDI darum, Verträge nach 73c SGB V für Fachärzte zu schließen, quasi einem Analogon zum Hausarztparagrafen 73b.
Es lohnt sich MEDI dabei zu unterstützen. Unterstützen Sie weder MEDI noch sonst irgendjemanden, weil Sie haben es ja nicht nötig jemanden zu unterstützen, dann wird sich nichts ändern. Dann können Sie sich mit all den anderen Fachärzten in ganz Deutschland gemeinsam in eine Schmollecke zurückziehen und auf die Hausärzte sauer sein. Denn die Hausärzte werden höhere Honorare für ihre Arbeit bekommen. essenvertretung eben aus. Das haben sich die Hausärzte erarbeitet und das ist gut so. So sieht eben Interessenvertretung aus.
Wenn sich die Fachärzte auf dem Gebiet nicht mit Ruhm bekleckert haben, dann haben sie sich auch diesen Status redlich erarbeitet. Wer nichts oder immer nur das Falsche tut, der hat es nicht besser verdient.
Oh, Sie fühlen sich persönlich angesprochen und weisen Unfähigkeit und Untätigkeit der Fachärzte weit von sich? Na dann werden Sie ja zukünftig hoffentlich aktiv und engagiert bei den fachärztlichen Interessenvertretungen für neuen Wind sorgen. Sollte das nix werden, ist es zwar nicht gut. Aber mehr hätten die Fachärzte dann auch nicht verdient.
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