Hartmannbund: Haus- und Fachärzte verdienen nicht schlecht
Spontan fällt einem dazu ein geflügeltes Wort des Kabarettisten Dieter Nuhr ein: „Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten“ (Quelle). Während der Hartmannbund das Honorar der Ärzte für ausreichend hält, konstatiert der Vorsitzende des Berufsverbandes der HNO-Ärzte Dr. Heinrich für seine Fachgruppe: „Bei vielen Praxen ist der Jahresumsatz schon längst unter 100.000 Euro gesunken. Wie sollen wir damit wirtschaftlich überleben und unsere Mitarbeiter bezahlen?“ (Quelle) Selbst rudimentäre Kenntnisse der Betriebswirtschaft reichen aus, um bei Jahresumsätzen von unter 100.000 Euro abschätzen zu können, dass ein Arzt damit zu völlig inakzeptablen Honoraren arbeitet. Kann man dem Vorsitzenden eines Berufsverbandes möglicherweise noch andere Intentionen unterstellen, wenn er die Lage seiner Ärzte als ausgesprochen mies darstellt, so dürfte eine Vorstandsvorsitzende einer KV über solche Zweifel erhaben sein. Dr. Kreuz, Vorstandsvorsitzende der KV Schleswig-Holstein, führt im Zusammenhang mit dem Ärztemangel aus:„All dies bleibt aber graue Theorie, wenn es kein angemessenes Honorar für diese Ärzte gibt. (…) Anders werden wir die drohenden Versorgungslücken nicht schließen können.“
Beim Honorar für ärztliche Leistungen wird häufig „aus dem Bauch heraus“ argumentiert. Für nahezu jede beliebige Aussage zwischen „als Hartz IV-Empfänger geht es einem besser“ bis zu „da wird man leicht Millionär“ - über die Höhe des ärztlichen Honorars lassen sich Beispiele aus der Praxis finden. Zudem kann man reihenweise Talkshowgäste zitieren, deren höchste Qualifikation „bekannt aus dem Fernsehen“ zu sein scheint. Bezüglich der konkreten Situation kann man ob der haltlosen Behauptungen nur feststellen, dass sie unbelastet jeglicher Sachkenntnis geäußert wurden. Unterzieht man sich nämlich der Mühe, die Behauptungen im Stile von „Ärzte verdienen gut“ anhand konkreter Zahlen zu überprüfen, findet sich nur heiße Luft.
Es gibt nur eine einzige Quelle, die verlässliche Angaben zum Arzteinkommen herausgibt: Das Statistische Bundesamt. Jeder Statistiker und jeder Volkswirt wird auf Basis dieser Daten nur zu dem Schluss kommen können, dass ein Drittel aller Ärzte zu wenig Honorar erwirtschaftet, um auf Dauer überleben zu können. (Quelle).
Angesichts dieser objektiven Daten könnte man geneigt sein den Hartmannbund zu fragen: „Merkt bei euch überhaupt noch jemand die Einschläge oder lebt ihr nur noch in eurer eigenen Funktionärswelt?“
Anlässlich eines von Dr. Lipp, Landesvorsitzender Hartmannbund Sachsen, im Mai 2010 in der Vertreterversammlung der KV Sachsen gestellten Antrages, hat brain2doc schriftlich bei Dr. Lipp nachgefragt. Die Fragen sowie die Antworten, inhaltlich unverändert und nur in der Grammatik leicht angepasst, dokumentieren wir hier. Neben den Äußerungen zur wirtschaftlichen Situation gibt es weitere aufschlussreiche Antworten, beispielsweise zu Fragen der Freiberuflichkeit oder zur Finanzierung der Nachwuchsausbildung. Die Fragen und Antworten im Folgenden:
b2d: Wäre es nicht sinnvoller, dass sich die VV der KVS um die Beseitigung der Ursache der Unterversorgung kümmert, nämlich die derzeitig zu niedrigen Einkommensmöglichkeiten für niedergelassene Ärzte, als um die Abmilderung der Sekundärfolgen? Dr. Lipp, Landesvorsitzender Hartmannbund Sachsen: Die Fixierung auf die so genannte niedrige Einkommenssituation halte ich für unsinnig und falsch. Erstens verdienen Haus- wie Fachärzte, von Ausnahmen abgesehen, so schlecht nun auch nicht. Die Zahlen sind bekannt! Und Einkommenserhöhungen tragen nicht allein zur Beseitigung der Unterversorgung bei. Da gibt es deutlich wichtigere Kriterien. Auch das ist reichlich kommuniziert.
b2d: Würden mehr Ärzte nicht auch dazu beitragen, dass die Überlastung der heute bereits niedergelassenen Ärzte abnehmen würde? Dr. Lipp: Kann man annehmen, wenn alle die gleiche Qualifikation bringen würden und das gleiche Engagement. Das ist aber nicht so. Gute Praxen werden immer relativ überlastet sein. Dann spielen noch interne Qualifikationen eine Rolle; Leistungen, die andere nicht anbieten
b2d: Wie passen einerseits das Verständnis von Freiberuflichkeit des Arztberufes und andererseits die Pflicht eines Arztes, sich nur an bestimmten Stellen niederlassen zu dürfen, zusammen? Dr. Lipp: Freiberuflichkeit heißt nicht, dass ein jeder machen kann, was er will. Freiberuflich heißt: Besondere Verantwortung für die Gesellschaft einhergehend mit besonderen Kenntnissen, die nicht delegierbar sind. Dafür stehen dem Freiberufler besondere Freiheiten zu. Wildwuchs / ungesteuerte Niederlassung halte ich für Unsinn und schädlich. Staatliche Lenkung auch. Hier muss eine qualifizierte SV ran.
b2d:Hat die VV der KVS mit dem Beschluss zur Weiterbildung von Assistenzärzten eines Vertragsarztes die Versorgungswünsche der Kassen über die Freiberuflichkeit der Ärzte gestellt? Dr. Lipp: Wieso das denn, wie kommen Sie darauf?
b2d:Wieso werden niedergelassene Ärzte mit eigenen Honorarverlusten für die Ausbildung von Ärzten herangezogen? Alle Ärzte arbeiten doch in der medizinischen Versorgung der Patienten. Wäre es dann nicht logisch, dass die Kassen solche Kosten allein und in vollem Umfange tragen? Dr. Lipp: Da gebe ich Ihnen differenziert Recht, aber nicht im Wortlaut. Alle Freiberuflichen müssen sich um eigenen Nachwuchs sorgen und dies auch bezahlen. Die bekommen auch keine Zuschüsse. Aber: Die können zu festen Preisen ihre Leistungen ausdehnen, und mit dem Mehrgewinn der Auszubildenden diese finanziell tragen. Wir sind gedeckelt. DAS ist falsch.
b2d:Aus der Begründung zu Ihrem Antrag folgt, dass der Arzt von ärztlich angeordneter Hilfeleistung profitiert bzw. profitieren soll. Widerspricht das nicht der grundsätzlichen Haltung von Ärztekammern, dass Ärzte nicht unmittelbar von der Arbeit anderer Dienstleister im Gesundheitswesen profitieren dürfen? Dr. Lipp: Nein, hier handelt es sich um streng kontrollierte delegationsfähige Leistung. Plakativ: der Jagdhund am Beine des Jägers. Und nicht der herumstreunende Dorfköter (wie dies einige Verbände, Unis und Gruppen von Leistungserbringern wünschen).
Sollte Dr. Lipp für die Position des Hartmannbundes in Sachen Honorarpolitik stehen, erscheint manches auf der Homepage des Hartmannbundes konsistent. Denn so wie der Hartmannbund keine Veranlassung sieht, sich für eine höhere und damit angemessenere Vergütung der niedergelassenen Ärzte einzusetzen, hat der Hartmannbund auch zur Frage der Kostenerstattung eine Meinung ganz besonderer Art. Statt sich mit der Frage, wie hoch das Honorar eines Arztes ausfallen sollte, zu beschäftigen, kümmert sich der Hartmannbund lieber um die Frage, wie man die Kostenerstattung sozial orientiert umsetzen kann. Quelle: . Was jeder Leser von brain2doc.de mühelos runterbeten kann, Kostenerstattung alleine ist keine Lösung für die Ärzteschaft, der Hartmannbund hat es noch nicht verstanden. Hier (Quelle) könnte ihm geholfen werden. Zugegeben, es ist viel leichter, (s)eine vorgefertigte Meinung unreflektiert zum Besten zu geben als sich mit der Sache intensiv auseinander zu setzen. Da unterscheiden sich Ärztefunktionäre nicht von vielen Berufspolitikern in den Parlamenten.
Nur für die Ärzte sind Funktionäre, die unmöglich verstanden haben können was sie zur Sache gesagt haben, überflüssig wie ein Kropf. Noch schlimmer. Hat ein Funktionär von den relevanten berufspolitischen Themen keine Ahnung hat, sollte er sein Mandat niederlegen. Solange er für Außenstehende den Eindruck erweckt, er wüsste von was er spricht und er würde auch noch für seine Klientel sprechen, schadet er den Interessen der großen Mehrheit der Ärzte.
Auch in Sachen Selektivverträge hat der Hartmannbund interessante Positionen bezogen. Im März 2010 hat er eine „Checkliste Selektivverträge“ herausgegeben. (Die Quelle ist online nur für Mitglieder zugänglich)
Nominell überlässt der Hartmannbund die Entscheidung den Betroffenen, „individuelle Entscheidung jedes einzelnen Arztes“.
Sieht man sich die Checkliste genauer an, so drängt sich hingegen der Eindruck auf, dass hier de facto ein Papier vorgelegt wurde, nach dessen Abarbeitung „der einzelne Arzt“ nur noch zum Schluss kommen kann: Da mache ich auf keinen Fall mit.
Die jetzt folgenden Ausführungen befassen sich mit dieser Checkliste. Falls das nicht interessieren sollte, verpassen Sie nichts, wenn Sie gleich deutlich nach unten scrollen (da gibt es noch einige Schmankerl, welche Funktionäre alles an der HzV teilnehmen, selbst wenn die offizielle Position ihrer Organisation dem diametral entgegen steht. Wasser predigen und Wein saufen, das beschreibt es vermutlich ganz gut).
Letztlich präsentiert sich der Hartmannbund als strammer Unterstützer des KV-Systems, der sich offenkundig zum Ziel gesetzt hat Selektivverträge zu unterlaufen. Für den Hartmannbund ist das eine nachvollziehbare Zielsetzung. Denn käme es zu Selektivverträgen, dann könnte nicht nur für die KV das letzte Glöcklein läuten sondern auch für den Hartmannbund. Je stärker sich Selektivverträge durchsetzen desto weniger Existenzberechtigung haben KV und viele sonstige ärztliche Interessenvertretungen wie z. B. der Hartmannbund.
1. Zitat aus der Checkliste (Einige Hervorhebungen und Kürzungen durch brain2doc): Vor allem (…) die Vorgabe eines Vertragspartners unter Ausschluss der KVen haben in den vergangenen Wochen und Monaten die Kritik des Hartmannbundes bestimmt. Dazu brain2doc: Die KVen haben die Honorarmisere der niedergelassenen Ärzteschaft zu verantworten. Sie haben dagegen genau so wenig unternommen wie der Hartmannbund. Die Ärzteschaft muss dem BHÄV auf ewig dankbar sein, dass er es über die bayerische Landesregierung und das SGB V geschafft hat, die KVen aus den Selektivverträgen rauszuhalten. Wie kann man sich dagegen wehren, wenn der Schiedsrichter den Spieler der eigenen Mannschaft, der immer nur Eigentore schießt und für jede Niederlage verantwortlich ist, gar nicht mehr zum Spiel zulässt? Spätestens die Anhänger sollten ihm ein Denkmal bauen. Oder aber sie hätten eine Zielsetzung, die man gewöhnlich der eigenen Anhängerschaft nicht unterstellt.
2. Zitat Die Einschreibung in den Vertrag gut bedenken! (Wenn erst einmal Versicherte eingeschrieben sind (…), kann der Arzt kaum noch aussteigen, ohne seine Patienten zu verlieren …) Der Arzt kann im Rahmen seiner Kündigungsfristen nach Belieben aus den Selektivverträgen aussteigen. [Dass eine Kündigung aus wirtschaftlicher Sicht nicht rational wäre, einmal völlig außen vor gelassen.] Bei Unterversorgung (s. o.) stehen für jeden Patienten, der die Praxis verlassen will, zwei andere Patienten an der Anmeldung, die dringend einen Termin beim Arzt haben möchten. Und wohin sollen die Patienten denn gehen? Entweder ist der Vertrag für den Arzt von Vorteil, dann wird er genau so wenig aussteigen wollen wie seine Kollegen. Die Frage stellte sich somit gar nicht. Oder der Vertrag ist nicht von Vorteil, was der Arzt aber erst nach einer bestimmten Zeit feststellt. Dann wird er aber nicht der einzige Arzt sein, der dies feststellt, sondern es werden (fast) alle Ärzte sein, die aussteigen. Dann haben sogar noch viel mehr Leute ein Problem. Aber nicht Ärzte sondern Patienten. Denn es gibt bei Unterversorgung nicht zu wenige Patienten sondern zu viele. Die werden um jeden Arzt dankbar sein, der ihnen einen Termin in seiner Sprechstunde gewährt. Ob der früher an Selektivverträgen teilgenommen hat oder in Indien ein Reiskorn umfällt dürfte für die Patienten ungefähr gleichen Stellenwert haben.
3. Zitat Vollvertrag oder Add-on-Vertrag? Geht der Vertrag zu Lasten der Gesamtvergütung? Eine wunderbare Suggestivfrage mit der dem Leser die eigenständig vorzunehmende Schlussfolgerung in den Mund gelegt wird, dass der Vollvertrag zu Lasten der Gesamtvergütung geht und der Add-on-Vertrag nicht. In dem Punkt unterscheiden sich die beiden Vertragstypen aber gar nicht, beide gehen nicht zu Lasten der Gesamtvergütung! Und angenommen Sie wären Hausarzt und würden ausschließlich Patienten über den Vollvertrag versorgen. Würde es Sie auch nur ansatzweise jucken, was mit der Gesamtvergütung passiert? Natürlich nicht. Sie interessiert lediglich, ob Sie für Ihre Arbeit vernünftig bezahlt werden. Aber diese Frage stellt der Hartmannbund im Rahmen seiner Checkliste nicht. Er wird schon wissen, warum er die natürlichste aller Fragen weglässt. (Dass die Funktionäre des Hartmannbundes für sich persönlich sehr wohl die Frage stellen, ob sie für ihre Arbeit vernünftig bezahlt werden, lässt sich an der Tatsache ablesen, dass auch sie an der HzV teilnehmen. Und zwar nicht nur bei Add-on-Verträgen sondern auch bei Vollverträgen wie in Bayern oder Baden-Württemberg, s. u.) Die Gesamtvergütung hingegen interessiert nur noch solche Ärzte, die nicht in den Selektivverträgen sind. Sollte die Gesamtvergütung sinken, sollte es also im KV-System weniger Geld für die ambulante Versorgung geben, dann müssen das nur die Ärzte ausbaden, die keine Selektivverträge haben. Denn Ärzte mit Selektivverträgen haben mit Veränderungen der Gesamtvergütung nichts mehr zu tun. Und dass die Gesamtvergütung insgesamt nicht unbedingt steigen wird, erscheint bei der derzeitigen Haushaltslage der öffentlichen Finanzen im Rahmen der Möglichkeiten zu liegen.
Auch die KV selbst ist brennend daran interessiert, dass die von ihr verteilte Geldmenge nicht sinkt. Schließlich muss sie ihren teuren und wenig effizienten Wasserkopf aus der Gesamtvergütung finanzieren. Würde die Hälfte aller Ärzte resp. der von Ärzten erbrachten Leistungen über Selektivverträge honoriert, also ohne die KV, dann müsste die KV ihre unverändert hohen Verwaltungskosten von der halbierten Anzahl an Mitgliedern bezahlen lassen. Pro Mitglied stiegen die Verwaltungskosten automatisch auf das Doppelte an. Aus dem Grund hat die KV nicht nur „etwas“ gegen Selektivverträge, sie bekämpft sie mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und ist in der Wahl ihrer Mittel nicht gerade zimperlich. Solange diese Selektivverträge über die KV abgerechnet wurden, z. B. IV-Verträge, hatte die KV nichts dagegen einzuwenden. Da machte die KBV sogar mit „Vertragswerkstatt“ Reklame für andere Verträge. Aber sobald diese Verträge nicht mehr über die Konten der KV laufen (und die KV ziemlich ungeniert einen Teil für sich abzweigen konnte), da hat die KV etwas dagegen. Und der Hartmannbund hat auch etwas dagegen. Die Frage nach dem Warum kann man sich beim Hartmannbund schenken, er will sich dazu wohl nicht äußern.
4. Zitat Enthält der Vertrag tatsächliche Qualitätsverbesserungen? (Mehr Geld für mehr (= bisher nicht erbrachte) Leistungen?) Erst wird die Frage nach einer Qualitätssteigerung gestellt und dann in der Erklärung auf mehr Geld abgezielt. Jeder Arzt wäre gut beraten zu fragen, ob seine Arbeit über Selektivverträge besser als im KV-System honoriert wird. Qualität für sich allein spielt für die Entscheidung pro oder kontra Selektivverträge für rationale Wirtschaftssubjekte jedenfalls keine Rolle.
5. Zitat Entspricht der Vertrag Ihren Vorstellungen von Therapie- und Verordnungsfreiheit und Patientenautonomie? Diese Frage kommt gleich hinter der Frage: „Sind Sie für oder gegen den Weltfrieden?“ Ärzte sind Dienstleister, sie bieten eine ärztliche Behandlung an. Wenn derjenige, der die Zeche zahlt, bestimmte Vorstellungen davon hat, welche Medikamente an seine Mitglieder gegeben werden dürfen, dann darf der seine Vorstellungen vertraglich festlegen. Falls der Arzt das Vertragsangebot annimmt, hat er sich an diese Vorgaben zu halten. Oder er nimmt das Vertragsangebot nicht an und bleibt damit automatisch im Kollektivvertragssystem. Oder er wechselt den Job und wird professioneller Lobbyist bei Patientenorganisationen, da kann er sich für Therapie- und Verordnungsfreiheit sowie Patientenautonomie mit ganzer Kraft einsetzen. Das gehört nämlich zu den originären Aufgaben von Patientenorganisationen – und nicht zu den Aufgaben der niedergelassenen Ärzte.
6. Zitat Wie erfolgt die Abrechnung? (KV oder private Abrechnungsstellen (HÄVG etc.), Doppelstrukturen? Bürokratieausbau anstelle -abbaus?) Solange das Geld auf dem Konto stimmt, sollte es jedem Arzt völlig schnurzpiepegal sein, wie effizient die Abrechnung erfolgt. Im Kollektivvertragssystem stimmt weder das Geld auf dem Konto noch die Effizienz der KV-Verwaltung. Im Übrigen würde mit Selektivverträgen keine Bürokratie aufgebaut, wenn die KV ihren Wasserkopf im gleichen Umfange abbauen würde wie sie Ärzte an die Selektivverträge verliert. Zum Vergleich: Jeder neu hinzugekommene Mobilfunkanbieter kommt mit viel weniger Personal pro Kunde aus als der Platzhirsch Deutsche Telekom. Daraus abzuleiten, dass man Verwaltung reduzieren könne, indem man die anderen Anbieter erst gar nicht auf den Markt lässt, dürfte vermutlich der Haltung der Deutschen Telekom entsprechen. Alle Kunden bei den übrigen Mobilfunkanbietern sind froh, dass der Wettbewerbsdruck durch die günstigeren Anbieter auch die Deutsche Telekom dazu veranlasst hat, ihre ehemaligen Monopolpreise deutlich zu senken.
7. Zitat Entspricht der Datenschutz Ihren Ansprüchen? Sofern der Arzt nicht zugleich auch Experte für Datenschutz ist, sollte ihn diese Frage nicht tangieren. Für die Prüfung der Verträge sind die Aufsichtsbehörden zuständig, unter anderem auch die Datenschützer.
8. Zitat Vertragspartnerkonstrukt? - Einfluss der ärztlichen Vertragspartner? (Achtung! (…) insofern im Vergleich zu Berufsverbänden/ Genossenschaften/ KV eingeschränkte Einflussmöglichkeiten für teilnehmende Ärzte) Das ist keine Fragestellung, das ist eine Behauptung. Und für diese Behauptung bleibt der Hartmannbund jeglichen Beweis schuldig. Oder aber der Hartmannbund meint, dass der Berufsverband der Pathologen auf den Hausärztevertrag genau so wenig Einfluss hat wie die Psychologen auf den Kardiologievertrag. Die an diesen Selektivverträgen teilnehmenden Ärzte sollten heilfroh sein, dass die geballte ärztliche Inkompetenz fremder Fachrichtungen hier keinerlei Einflussmöglichkeit hatte. Weniger Einfluss auf die ihn betreffenden Verträge als im KV-System kann der einzelne Arzt nun wirklich nicht haben. Die Vertragsgestaltung im Kollektivvertragssystem sieht wie ein undurchschaubares Chaos aus. Jede andere Lösung kann daher niemals schlechter sondern nur besser sein. Bei den Selektivverträgen schließen z. B. Hausärztevertreter für die Hausärzte Verträge ab, beim Selektivvertrag für Kardiologen in Baden-Württemberg saßen die Kardiologen für die Ärzte mit am Verhandlungstisch. Von so viel Fachkompetenz kann man bei Kollektivverträgen häufig nur träumen. Bei der KV hat man zudem den Eindruck, dass da die Putzfrauen bessere Verträge als die Ärztevertreter abgeschlossen hätten, wenn man sie hätte machen lassen.
Diese Zitate der Checkliste kommen alle aus den Bereichen „Unverzichtbar!“ sowie „Allgemeines“. Die Stimmungsmache geht dann noch unter in den Kapiteln „Teilnahmevoraussetzungen/Pflichten“, „Beendigung der Teilnahme/Planungssicherheit“, „Zusatzkosten“ sowie „Vergütung und Abrechnung“ weiter. Das ist aufgebaut wie ein Bedrohungsszenario: Eine Mischung aus Suggestivfragen, beabsichtigter Verunsicherung und vielen inhaltsleeren Floskeln, die Quantität vorgaukeln sollen. In der Tat, die Länge der Checkliste suggeriert Quantität. Die Qualität blieb dabei vollkommen auf der Strecke.
Ob außer den Mitgliedern des Hartmannbundes sonst noch jemand die in weiten Teilen entweder völlig überholte oder wenig informative Homepage des Hartmannbundes liest, entzieht sich unserer Kenntnis. Sollte sich zufälligerweise jemand auf diese Homepage verirren und die Checkliste lesen, hier ist ein Vorschlag zur vergnüglichen Abendunterhaltung: Lesen Sie die Checkliste zweimal durch. Beim ersten Mal so wie sie angeboten ist und beim zweiten Mal passen Sie die Fragestellungen so an, als ob es eine Checkliste für das KV-System wäre. Und dann vergleichen Sie die Antworten miteinander. Sie werden staunen, wo Übereinstimmungen und wo Unterschiede anzutreffen sind.
Und wenn Sie ganz zum Schluss die Honorare miteinander vergleichen, die beispielsweise ein Hausarzt in Bayern im KV-System bzw. im Selektivvertrag erzielen kann, dann haben Sie alle notwendigen Informationen zur Verfügung, um eine rationale Entscheidung auf Basis Ihrer ganz persönlichen Präferenzen treffen zu können. Eine Prognose zu Ihrer Entscheidung, sofern Sie eher rational geprägt sein sollten. Da alles andere entweder unwichtig, nicht verständlich oder ohne relevante Unterschiede zwischen dem KV-System (Kollektivvertrag) und den Selektivverträgen ist, läuft es auf eine banale, leicht zu verstehende und mittlerweile leicht zu beantwortende Frage hinaus, die für die Entscheidung wichtig ist:
Wo wird meine Arbeit besser vergütet, im Kollektivvertrag oder im Selektivvertrag? Dr. Gabriel Schmidt, 1. Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung in Bayern, hat durch seine Teilnahme am Selektivvertrag der Hausärzte kundgetan, dass seine Arbeit im Selektivvertrag besser vergütet wird.
Wenn ein KV-Vorstandsmitglied, der ganz sicher über weit mehr Informationen als das typische Mitglied des Hartmannbundes verfügt, sich mit seinen Taten für die Teilnahme an den Selektivverträgen ausspricht, dann bleibt brain2doc.de nur noch das geflügelte Wort:
Noch Fragen Kienzle?
Ach ja, noch eine Kleinigkeit. Folgende hausärztlichen Mitglieder der Landesvorstände des Hartmannbundes und der Vertreterversammlungen nehmen an der hausärztlichen Versorgung nach § 73b teil (Stand vom 26.06.2010): Bayern: Landesvorstand Hartmannbund: Dr. Gradel (LKK-Vertrag, AOK-Vertrag) Dr. Ascher (LKK-Vertrag) Dr. Türpe (LKK-Vertrag, AOK-Vertrag) Dr. Sitter (AOK-Vertrag) Mitglieder der VV der KVB, die an der HzV (AOK-Vertrag) teilnehmen: Dr. Bawidamann Dr. Böhm Dr. Gradel Dr. Kaplan (zugleich 1. Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer) Dr. Knarr Dr. Laas Dr. Niessen Dr. Pilz Dr. Rakette Dr. Rechl Dr. Rösch Dr. Rogenhofer Dr. Schmid Dr. Szika Dr. Treu
Dagegen nehmen fünf Hausärzte und zugleich Mitglieder der VV der KVB nicht an der HzV teil. Um die Aufstellung zu vervollständigen: Auch das hausärztliche Vorstandsmitglied der KVB Dr. Schmidt nimmt an der HzV teil.
Baden-Württemberg: Landesvorstand Hartmannbund Dr. Klaus Baier (AOK-Vertrag) Marc Kuben (AOK-Vertrag) Christian Wunschik (AOK-Vertrag) Mitglieder der Vertreterversammlung der KV BW, die an der HzV teilnehmen: Dr. Baier Dr. Baumgärtner Dr. Bilger Dr. Braun Dr. Dietsche Dr. Fechner Dr. Glaser Dr. Gräfin Vitzthum Dr. Gräter Dr. Grünholz Dr. Klett Dr. Probst Dr. Roder Dr. Schmid Dr. Schulte
www.brain2doc.de am 27. Juni 2010 (Deutschland – England im Achtelfinale)
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