Analysiert man die Wahlergebnisse zu den VV-Wahlen in Baden-Württemberg, fällt das Ergebnis einerseits eindeutiger aus als man vorab erwarten konnte. Andererseits bleibt manches noch ziemlich unklar.
Zunächst zu dem eindeutigen Anteil. Es gibt seit mehreren Jahren in Baden-Württemberg zwischen einigen Kassen und der Kooperation HÄV/MEDI Selektivverträge. Diese Selektivverträge sind von ihrer ökonomischen Wirkung her nichts anderes als ein Frontalangriff auf das Kollektivvertragssystem. Denn ein Arzt kann völlig entspannt auf eine KV verzichten, sobald er für seine Leistungen über einen anderen Modus gleich oder sogar besser honoriert wird als von der KV im Kollektivvertragssystem. Letzteres ist über die 73b-Verträge für die Hausärzte eingetreten. Das Abwicklungsverfahren hat seine Kinderkrankheiten hinter sich, das höhere Honorar fließt über die 73b-Verträge.
Unklar ist, auf welchen Listen die Verfechter des Kollektivvertragssystems sitzen. Von den bisherigen KV-Vorständen, die genau in diese Gruppe gehört haben dürften, ist kein einziger auf einer Liste zur VV-Wahl angetreten. Die Allianz unabhängiger Ärzte, mit 5 Vertretern in der VV, sowie die 4 Delegierten der Sprechenden Liste könnten beispielsweise dem PRO-Kollektivvertraglager angehören.
Im Vorfeld der VV-Wahl wurde unter dem Aspekt, dass hier eine Richtungsentscheidung zwischen den Alternativen Kollektiv- und Selektivvertrag anstand, deutschlandweit Wahlkampf gemacht. Die Hausärzte, die sowohl zahlenmäßig die größte Gruppierung innerhalb der KV-Mitglieder bilden als auch in BW an solchen Verträgen teilnehmen können, hatten in BW somit bei der VV-Wahl zwischen Selektiv- und Kollektivvertrag zu entscheiden.
Pro Selektivvertrag hatten sich im Vorfeld der HÄV sowie MEDI positioniert. Wie sich die anderen Listen in der Frage positioniert hatten, spielt keine Rolle. Im worst case treten alle gewählten Hausärzte für einen Verbleib im Kollektivvertrag ein, im best case sind es ebenfalls Befürworter der Selektivverträge nach 73b. Ordnet man nun die in die VV gewählten Hausärzte den jeweiligen „Lagern“ zu, ist das Ergebnis eindeutig.
PRO-Selektivverträge:
10 Hausärzte wurden über die Liste des HÄV gewählt.
7 Hausärzte wurden über die MEDI-Liste gewählt
Daraus folgt: 17 Hausärzte und zugleich Mitglieder der VV sind dem PRO-Selektivvertragslager zuzuordnen.
PRO-Kollektivvertrag (worst case):
1 Hausarzt wurde über die Allianz unabhängiger Ärzte in die VV gewählt
1 Hausarzt wurde über die Liste der Freien Ärzteschaft in die VV gewählt
Daraus folgt: Maximal 2 Hausärzte aus der VV treten für die Beibehaltung des Kollektivvertragssystems ein.
Innerhalb der Hausärzteschaft dürfte damit die Frage, ob sie ihre Zukunft innerhalb des Selektivvertrages oder innerhalb des Kollektivvertrages sehen, eindeutig beantwortet sein: Über 85 Prozent der in die VV gewählten Hausärzte in BW sind für den Selektivvertrag und damit gegen den Kollektivvertrag.
Die Ärzteschaft hatte in der Vergangenheit so gut wie nie etwas zu bestellen und ihre Meinung war nur äußerst selten gefragt bzw. von Bedeutung. Nach den Wahlen zur VV in BW ist diese Einschätzung nicht mehr gültig. Das KV-System, stellvertretend für das Kollektivvertragssystem, hat bei den VV-Wahlen von seinen Zwangsmitgliedern unmissverständlich die rote Karte bekommen. Nach Ansicht der überwiegenden Mehrheit der Hausärzte gilt für das KV-System das legendäre Zitat von Trappatoni: „haben fertig“.
Man darf gespannt sein, wie sich die Fachärzte in der neuen VV verhalten werden. Bei den über die MEDI-Liste gewählten Fachärzten dürfte schon vorab klar sein, dass sie ebenfalls für Selektivverträge eintreten. Auch bei anderen Listen gibt es eindeutige Befürworter von Selektivverträgen. Die AOK in BW hatte sich zudem eindeutig zu den Selektivverträgen bekannt und führt derzeit Verhandlungen für mehrere Fachrichtungen.
Nach eigenen Erfahrungen mit Kollektiv- und Selektivverträgen hatten sich die Hausärzte mit überwältigender Mehrheit für die Selektivverträge ausgesprochen, weil sie sich davon Vorteile versprechen. Es steht daher zu erwarten, dass auch die Fachärzte für die Selektivverträge optieren, wenn sie einmal die damit verbundenen positiven Erfahrungen gemacht haben werden.
In der laufenden Wahlperiode haben sich die Systemvertreter, also Vorstand und Vorsitzende der VV der KVBW, für den Beibehalt des Kollektivvertragssystems und zugleich gegen die Selektivverträge positioniert. Man stelle sich nun einmal vor, die Mehrheitsverhältnisse in der KV würden verhindern, dass in den Vorstand oder an die Spitze der VV eingefleischte Befürworter des Kollektivvertragsystems gewählt werden würden. Wie würde wohl eine ehemalige Vorsitzende der VV in Sachen Selektivvertrag stimmen, wenn die finanziellen Zuwendungen aus einem Amt im KV-System nicht mehr fließen würden?
www.brain2doc.de am 8. August 2010